Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und der Angebootvermietung Niederrhein geschlossen wird. Mit der Unterschrift erkennt der Charterer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Zahlungsbedingungen
Die Kaution in Höhe von 200 Euro sowie die Chartergebühren sind sofort und vor Ort fällig. Die Kaution wird bei Ordnungsgemäßer Rückgabe der Bootes wieder ausgezahlt.
Führerschein
Der Charterer versichert, dass er über die notwendigen Kenntnisse, die für die Durchführung des geplanten Törns erforderlich sind und den Sportbootführerschein Binnen/Motor (bzw. SBF See) besitzt. Die Originale sind bei Übernahme des Bootes vorzuzeigen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung des Bootes zu verweigern, wenn sich Probleme bei der Einweisung aufzeigen, die Zweifel an einem sicheren Umgang mit dem Boot wecken.
Einweisung
Der Vercharterer und der Charterkunde verpflichten sich, an einer ausführlichen Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen. Danach sind weitere Einwendungen des Charterkunden über Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Eine Equipmentliste befindet sich im ausgehändigtem Mietvertrag.
Nutzung des Bootes
Der Charterer verpflichtet sich, max 4 Personen, entsprechend der Zulassung des Bootes, an Bord zu nehmen.
Versicherung/Kaution
Für das Boot besteht eine Vollkaskoversicherung. Alle Prämien für die Versicherung sind in der Chartergebühr enthalten. Im Falle eines Schadens muss der Selbstbehalt der Versicherung in Höhe von 750,00 Euro vom Charterer beglichen werden.
Tanken
Das Boot wird vollgetankt übergeben und ist immer vollgetankt zurückzugeben. Sollte das nicht der Fall sein, werden Gebühren von 4,50€ pro fehlendem Liter benzin in Rechnung gestellt.Getankt wird Super Benzin 95Oktan
Übergabe/Rücknahme
Die Übergabe und Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zu dem im Vertrag angegebenen Termin. Das Boot ist nach Ende der Fahrt in ordentlichem Zustand zu übergeben. Bei der Rücknahme nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Bootes und der Ausrüstung vor. Der Charterkunde verpflichtet sich, Grundberührungen, Kollisionen und Schäden bei der Rückgabe zu melden. Der Vercharterer ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen die rechtzeitige Rückkehr nicht möglich sein, ist der Vercharterer sofort telefonisch zu informieren.
Schadensfälle
Treten während der Charter Schäden am Boot oder der Ausrüstung auf, so ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu informieren.. Eine Panne zu Lasten des Charterers gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Bootsbenutzung. Kleinere Schäden werdenPauschalmit 50,00€ berechnet. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet und außerdem dem Vercharterer telefonisch mitgeteilt werden. Der Chartergast ist verpflichtet, einen Bericht mit Skizze zu erstellen, der auch die Personalien, Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten enthält und den alle Beteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden. Alle anderen Schäden sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Vercharterer berechtigt, bei Rückgabe des Bootes die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers sind nicht ausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Charterkunden zu verantwortende, versteckte Mängel verschwiegen werden.
Haftung
Der Charterkunde verpflichtet sich, das Boot mit der größtmöglichen Sorgfalt zu benutzen und nach den Regeln guter Seemannschaft zu handhaben. Vorschriften der Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden am Boot und der Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. Der Charterer haftet dem Vercharterer nicht nur für Schäden am Boot und seiner Ausrüstung, sondern auch für den Verlust desselbigen. Bei Vertragspflichtverletzungen haftet der Charterkunde für alle daraus entstehenden Folgen.
Soweit der Vercharterer für vom Chartergast zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht wird, stellt er den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.Während der gesamten Mietdauer übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für den Gebrauch, Nutzung, Sicherung der Mietsache nebst Zubehör, so wie eventuell entstandene Schäden auch gegenüber dritter. Der Mieter hat zu jeder Zeit seine Aufsicht und Informationspflicht nachzukommen.- Der Bootsführer ist für die Sicherheit und das Verhalten der Mitbenutzer und der zu beaufsichtigenden Kinder ebenso verantwortlich wie für die Beschaffung von Informationen vor dem befahren des Gewässers und über das Wetter.- Der Vermieter haftet nicht für die Folgeschäden oder Schadensersatzansprüche die durch den möglichen Ausfall der Mietsache zum Beispiel durch Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit entstanden sind. Im Schadenfall hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzboot.- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden die während der Mietzeit durch die Nutzung der Mietsache oder durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Mieters entstanden sind.
Absage von Buchungen
Bei einer Stornierung der Buchung werden 50% des Mietpreises als Stornierungsgebühren berechnet. Stornierungen ab vier Wochen vor Buchungstag werden mit 100% Stornierungsgebühren bearbeitet.